Transparente Kosten – faire Konditionen.
Mein Stundenhonorar
Für meine Begleitung berechne ich ein Stundenhonorar von 53,04 € plus Anfahrtskosten. Weitere Fahrt- und Fremdkosten fallen nur an, wenn ich Fahrten mit Ihnen oder für Sie übernehme. Der Stundensatz entspricht der aktuellen Betreuungsvergütung der Pflegekassen (gültig seit dem 01.01.2026).
Zulassung nach §45a SGB XI
Ich bin als Alltagsbegleiterin und für haushaltsnahe Dienstleistungen nach §45a SGB XI zugelassen. Das bedeutet für Sie: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten ganz oder teilweise.
Was übernimmt die Pflegekasse?
Ohne Pflegegrad: Die Abrechnung erfolgt auf privater Basis. Meine Leistungen können unter Umständen steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.
Mit Pflegegrad 1: Eine Abrechnung über das monatliche Entlastungsbudget in Höhe von 131 € ist möglich (§ 45b SGB XI).
Ab Pflegegrad 2: Die Kosten können im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in Kombination mit der Kurzzeitpflege abgerechnet werden – bis zu 3.539 € pro Person und Jahr. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Sie sind unsicher, welche Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommen? Ich unterstütze Sie gerne bei der Klärung mit Ihrer Pflegekasse – unkompliziert und verständlich.
Flexibel nach Ihren Wünschen
Meine Dienste können Sie vorübergehend oder langfristig in Anspruch nehmen – ganz so, wie es zu Ihrem Leben passt.
„Was haben Sie schon lange nicht mehr gemacht, das Ihnen Freude bereiten würde? Lassen Sie es uns gemeinsam angehen!“
